Fürst zu Bentheimsche

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- Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Themen, zu denen wir gerne den jeweiligen Sachverhalt sowie unseren Standpunkt erläutern. -

Stellungnahme zur Entscheidung des VG Osnabrück – Waldbesitzer wird nächste Instanz anrufen

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage des Waldbesitzers gegen eine Wiederherstellungsverfügung zurückgewiesen. Dem Waldbesitzer liegen bisher keinerlei Gründe für die Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück vor.

Offensichtlich unberücksichtigt blieben die Ausführungen eines Sachverständigengutachtens und der Vortrag der forstfachlich qualifizierten Mitarbeiter des Waldbesitzers.

Die Entscheidung des VG Osnabrück gefährdet aus Sicht des Klägers nicht nur den Fortbestand schutzwürdiger Waldlebensräume in FFH-Gebieten, sondern auch Menschenleben bei der Arbeit im Wald und beim Befahren von Straßen durch den Wald.

Der Waldbesitzer wird daher – wie im Verfahren vorgesehen – die nächste rechtliche Instanz anrufen.

Zum Sachverhalt:

Um seiner Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Straßen nachzukommen hat der Waldbesitzer in den Jahren 2015-2021 auf einer Länge von über 10 km Gefahrenbäume entlang von öffentlichen Straßen unter größtmöglicher Sorgfalt von qualifizierten Fachunternehmen entfernen lassen. Für die Maßnahmen wurde in der Regel eine sogenannte Rückegasse parallel zu den Straßen angelegt.  Die Anlage einer Rückegasse ist für den Waldbesitzer verpflichtend, da Forstmaschinen nur auf Rückegassen den Wald befahren dürfen. Auch ist die Holzernte mit der Motorsäge in vielen Fällen aufgrund der extremen Gefahr die von abgestorbenen Ästen ausgeht zu gefährlich.

Die Methode gilt in Fachkreisen als Standortmethode verantwortungsbewusster Waldbesitzer.  Unter anderem arbeiten auch die Niedersächsischen Landesforsten im Staatswald mit diesem Arbeitsverfahren, um Menschenleben zu schützen.

Link:  https://www.landesforsten.de/blog/2023/02/27/verkehrssicherung-im-vareler-wald/

Nachdem der Waldbesitzer nach erfolgter Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im Januar 2021 auf einer Länge von etwa 360 Metern die Verkehrssicherungsmaßnahme  in absterbenden Buchenbeständen durchgeführt hat, verfügte der Landkreis Grafschaft Bentheim mit einer Wiederherstellungsverfügung die Wiederaufforstung, da angeblich das FFH-Gebiet nachhaltig zerstört wurde. Wesentliche Begründung war, dass durch das Anlegen und befahren einer Rückegasse und das Fällen der Gefahrenbäume auf unter 0,02 % der Fläche der Zustand des gesamten FFH Gebietes verschlechtert wurde.  

Obwohl auf den ca. 3600 m² der Holzerntefläche inzwischen weit über 2000 lebensraumtypische Bäume aus Naturverjüngung wachsen, soll der Waldbesitzer diese Bäume wieder entfernen und 1000 Bäume nach Vorgabe der Naturschutzbehörde auf der Fläche in den Tonboden pflanzen. 

Gegen diese sowohl forstfachlich als auch naturschutzfachlich völlig abwegige Wiederherstellungsverfügung versucht der Waldbesitzer bisher erfolglos vorzugehen.

Wie dem Gericht in der Verhandlung vorgetragen,  besteht jetzt die große Gefahr, dass kurz- bis mittelfristig die bisher vom Waldbesitzer gepflegten FFH-Gebiete und deren naturschutzfachlich hoch wertvollen Lebensraumtypen verschwinden.

Insbesondere die aufgrund der Aussagen der Wiederherstellungsverfügung verhinderte  Bekämpfung des Eichenprachtkäfers könnte auch sehr kurzfristig zum totalen Verlust der Eichenlebensraumtypen in den FFH-Gebieten führen. Dies obwohl die Mitarbeiter des Landkreises Grafschaft Bentheim von den Waldschutzexperten der Nordwestdeutschen forstlichen Versuchsanstalt 2025 im Rahmen einer Exkursion explizit auf die vom Eichenprachtkäfer ausgehenden Gefahren hingewiesen wurden.

Wie Besitzer von Waldflächen in FFH-Gebieten zukünftig Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen können, blieb während der Gerichtsverhandlung unbeantwortet. Dies empfindet der Waldbesitzer vor den Hintergrund der durch die aktuellen Extremwetterereignisse deutschalandweit absterbenden Laubwaldbestände als verantwortungslos gegenüber den Verkehrsteilnehmern und Waldbesitzern.

Der Waldbesitzer hofft nun auf eine schnelle Entscheidung der nächsten Instanz, da die bisherigen Beschlüsse und die vom Verwaltungsgericht bestätigte Verfügung des Landkreises eine Waldbewirtschaftung in den FFH-Gebieten in Deutschland faktisch unmöglich macht und eine erhebliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nach sich zieht.

Die Sanierung der eingestürzten Burgmauer ist erfolgreich abgeschlossen

August 2026. Nach den umfangreichen Sanierungsarbeiten, an der im April 2025 eingestürzten Burgmauer, haben die Vertreter der Denkmalbehörden die fertiggestellte Burgmauer heute offiziell abgenommen. Die Denkmalpfleger konnten sich vor Ort von der fachgerechten und denkmalschutzkonformen Umsetzung der Sanierungsmaßnahme ein Bild machen. Die rund 1 Million Euro teuren Sanierungsmaßnahmen wurden vollständig aus privaten Mitteln der Eigentümerfamilie finanziert. Damit konnte der historische Bestand der Mauer erhalten und für kommende Generationen gesichert werden. Mit der Abnahme durch die Denkmalbehörde ist die Sanierung nun formell abgeschlossen.

Neues Hutewaldprojekt im Bentheimer Wald in den Startlöchern

August 2026. Nach Ende des aktuellen Hutewaldprojektes versucht die Fürst zu Bentheimsche Domänenkammer derzeit, ein neues Hutewaldprojekt im Bentheimer Wald zu begründen. Neben touristischen und Naherholungsaspekten soll das neue Projekt insbesondere das Landschaftsbild und die geschützten Arten der halboffenen Hutewaldgesellschaften im Landschaftsschutzgebiet Bentheimer Wald und darüber hinaus fördern und erhalten. Nach Abstimmung mit den Kooperationspartnern ist der Antrag auf Waldweidenutzung zum Zwecke der Landschaftspflege und aus Artenschutzgründen bei der zuständigen Waldbehörde eingereicht worden. „Wir hoffen auf eine schnelle und positive Entscheidung der Waldbehörden im Sinne des Waldnaturschutzes. Im Anschluss an die Genehmigung der Waldweide durch die untere Waldbehörde wird der Antrag auf eine naturschutzfachliche Genehmigung der Waldweide im Landschafts- und FFH-Gebiet bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt. In diesem Antrag muss der Waldbesitzer die Verträglichkeit des Projekts mit den Schutzzielen des Schutzgebietes nachweisen. Die beteiligten Projektpartner gehen von einer Genehmigung bis Ende des Jahres aus. Da das bisherige Hutewaldprojekt im Bentheimer Wald Ende diesen Jahres wie geplant ausläuft, würde sich durch das neue Hutewaldprojekt, welches auf 30 Jahre angelegt sein wird, die Chance auf eine kontinuierliche Hutewaldnutzung im Bentheimer Wald ergeben. Über Details zum Hutewaldprojekt und dem Stand der Genehmigung werden die Projektpartner regelmäßig auf Ihren Homepages informieren. Das neue Hutewaldprojekt im Bentheimer Wald soll auch dazu dienen, den Eingriff ins Landschaftsbild, der durch den Bau von Windenergieanlagen in der Region entsteht, vor Ort auszugleichen. Die Stadt Bad Bentheim und die Gäste der Region profitieren damit in vielfältiger Weise von den regionalen Klimaschutzprojekten.

Neues Angebot ermöglicht Burgführungen für Bentheimer Kindergartengruppen und Schulklassen

August 2026. Nachdem die Burg für den öffentlichen Besucherverkehr Anfang Januar geschlossen werden musste, wurde in den letzten Wochen an einem Konzept gearbeitet Teilbereiche der Burg für Bentheimer Kindergartengruppen und Schulklassen zu öffnen. Herzlich bedanken möchten wir uns in diesem Zusammenhang beim Verein Burgi e.V. Die engagierten Vereinsmitglieder haben sich bereit erklärt Burgführungen für die Gastschulklassen der Jugendherberge Bad Bentheim zu übernehmen. Schulklassen, die Gäste der Jugendherberge sind, können künftig jeweils dienstags und donnerstags geführte Burgführungen in Abstimmung mit dem Verein Burgi e.V. durchführen. Bentheimer Schulen und Kindergärten können im neuen Schul- bzw. Kindergartenjahr kostenfrei im Rahmen von Gruppenführungen die Burg besuchen. Über die Möglichkeiten zur Besichtigung der Burg Bentheim werden die Bentheimer Schulen und Kindergärten in den nächsten Tagen direkt informiert. Ein öffentlicher Besichtigungsbetrieb ist aus Sicherheitsgründen derzeit leider nicht möglich. Die Domänenkammer hofft weiterhin darauf, dass eine Museumsnutzung der Burg Bentheim in Zukunft wieder möglich sein wird.

Reste von 206 Zigaretten, die im direkten Umkreis einer Sitzbank im Bentheimer Wald unter Zeugen sichergestellt werden konnten.

Reste von 206 Zigaretten, die im direkten Umkreis einer Sitzbank im Bentheimer Wald unter Zeugen sichergestellt werden konnten.

Domänenkammer entfernt aus Gründen der Waldbrandprävention herrenlose Sitzbänke aus Waldflächen

In Waldflächen in Niedersachsen gilt ein Rauchverbot. Das gesetzliche Rauchverbot ist aus mehreren Gründen erlassen worden: zur Waldbrandprävention und zum Schutz des Waldes, zum Schutz der Waldbesitzer, der Waldbesucherinnen und Besucher, und zum Schutz der Gebäude und Menschen, die in sich in Waldrandnähe aufhalten oder dort wohnen.

Das Rauchverbot gilt auch auf sogenannten Freizeitwegen und auf Bänken, die im Wald aufgestellt sind. Nachdem bei hochsommerlichen Temperaturen auf Waldbänken wiederholt rauchende Personen festgestellt wurden und im Umfeld von Waldbänken im Bentheimer Wald die Reste von über 200 Zigaretten sichergestellt werden konnten, hat der Waldeigentümer die Bänke, bei denen kein Eigentümer ermittelt werden konnte, aus Gründen der Waldbrandprävention entfernen lassen.

Die behördliche Überwachung des gesetzlichen Rauchverbotes im Wald obliegt in Niedersachsen der Feld- und Forstordnungsbehörde der Stadt Bad Bentheim sowie der Unteren Waldbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim. Trotz vielfacher Hinweise scheint eine Kontrolle der gesetzlichen Regelung aktuell nicht durchgeführt zu werden.

Der Grund für die gehäuften Gesetzesverstöße bezüglich des Rauchverbotes im Wald und der einhergehenden erheblichen Waldbrandgefahr im Umfeld der Fachklink wurde den Mitarbeitern des Forstbetriebes auch erst beim Abbau der Bänke im Gespräch mit rauchendenPatienten der Fachklink bewusst. Mit der Einführung eines strikten Rauchverbotes in der Fachklinik, was von Seiten des Waldbesitzers ausdrücklich befürwortet wird, weichen die Raucherinnen und Raucher mit ihrem Zigarettenkonsum auf den angrenzenden Wald aus, so der Hinweis.

Die Entscheidung unter sorgfältiger Abwägung aller Interessen, Anfang Juli aufgrund der Niederschlagsdefizite im Juni zu handeln und die Bänke abzubauen, hat sich nach den Waldbrandereignissen der letzten Wochen in anderen Teilen Europas und der fortscheitenden extremen Waldbrandgefahr als Waldbrandprävention aus Sicht des Waldbesitzers bewährt.

Wenn die Stadt Bad Bentheim dessen Bürgermeister selbst Feuerwehrmann ist und die verantwortlich für die Feld- und Forstordnungsbehörde ist, – zugleich Mehrgesellschafterin der Fachklinik – Bänke unbedingt im Bentheimer Wald wieder aufstellen möchte, muss sie dies über die eine angekündigte Ordnungsverfügung selbst tun und verantworten!

Information zum Walderlebnispfad im Bentheimer Wald

Juli 2026. Aufgrund ihres maroden Zustandes mussten am Walderlebnispfad im Bentheimer Wald Sitzbänke und andere Holzbauwerke aus Sicherheitsgründen abgebaut und entfernt werden. Dies dient insbesondere dem Schutz der Besucher und ist haftungsrechtlich geboten, so der Hinweis an die Besucher. Die Domänenkammer bemüht sich aktuell um Ersatz und ist in ersten Gesprächen mit möglichen Sponsoren für eine zeitnahe Erneuerung des inzwischen 20 Jahre alten Walderlebnispfades In diesem Zusammenhang weist die Domänenkammer Waldbesucher dringlich auf die Gefahren von Waldbränden durch Rauchen und das Wegwerfen von Zigarettenstummeln hin. In den Sommermonaten herrscht ein absolutes Rauchverbot im Wald, so der Hinweis.

Waldarbeiten im Rehwinkel (Bad Bentheim)

Januar 2026. In den Wirtschaftswäldern der Grafschaft Bentheim finden routinemäßig Holzeinschlagsmaßnahmen statt. Im vergangenen Jahr lag ein Schwerpunkt der Holzeinschlagsmaßnahmen des Forstbetriebes Fürst zu Bentheim und Steinfurt in den Laubwaldbeständen rund um Bad Bentheim. Laubwälder werden regelmäßig durchforstet, um zum einen den nachwachsenden Rohstoff Holz zu gewinnen; zum anderen werden durch den Klimawandel geschädigte Buchen, Eschen und Eichen entnommen. All dies folgt einer guten fachlichen Praxis und steht unter Aufsicht unserer erfahrenen Förster. Wo geboten, stimmen sich diese mit der Waldbehörde des Landkreises ab. Gemeinsamer Maßstab ist neben der guten fachlichen Praxis das jeweils geltende Gesetz über Wald und Landschaftsordnung; hier das des Landes Niedersachen. Die Waldarbeiten in den stadtnahmen Waldflächen in Bad Bentheim im November 25 waren die ersten seit 15 Jahren in diesem Gebiet. Fachlicher Grund dafür waren ein sehr dichter Baum-Bestand mit der Folge, dass sich Baumkronen nicht ausreichend entfalten konnten. Sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen im Umfeld der angrenzenden Wohnbebauung und der angrenzenden öffentlichen Straßen und Wege. Durch die Entnahmen konnte die Grundlage für eine nachhaltige Laubwaldentwicklung gelegt und der nachwachsende Rohstoff Holz (z.B. für Möbel- und Konstruktionsholz) gewonnen werden. Ein „Kahlschlag“ hat dort nicht stattgefunden, so unsere Förster auf Nachfrage einiger Waldbesucher und der Grafschafter Nachrichten. Auch die untere Waldbehörde hatte keine Einwände gegen die durchgeführten Maßnahmen, so deren Stellungnahme.

Bentheimer Kurve und Flächen auf dem Gelände der Fachklinik (Bad Bentheim)

Januar 2026. Es gibt schon lange Planungen des Landkreises Grafschaft Bentheim und des landkreiseigenen Eisenbahnunternehmens, eine neue Bahntrasse durch das FFH-Gebiet Bentheimer Wald zu schlagen. (Stichwort: Bentheimer Kurve). Bezugnehmend auf das in den Grafschafter Nachrichten veröffentlichte Interview mit dem Landrat Uwe Fietzek vom 16.01.2026 stellt der Waldbesitzer der für den Kahlschlag benötigten Schutzgebietsfläche dazu fest, dass keine Verhandlungen über Grundstücksverkäufe geführt werden. Auch liegen dem Waldbesitzer keinerlei Angebote seitens des Landkreises Grafschaft Bentheim vor. Erwähnt sei in dem Zusammenhang, dass der Landkreis Grafschaft Bentheim im letzten Jahr (2025) ein Angebot der Familie zu Bentheim und Steinfurt für einen wertgleichen Flächentausch von 400qm für die vom Landkreis geplante Bahnhaltestelle an der Fachklinik abgelehnt hat. Dazu war dem Landkreis ein konkretes Tauschangebot zu Marktpreisen unterbreitet worden, welches aber Seitens des Landkreises abgelehnt wurde.